Rechtsprechung
VG Schleswig, 20.05.2021 - 12 B 14/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO
Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2020 - 2 MB 28/20
Konkurrentenstreitverfahren zur Besetzung einer Professorenstelle: Anforderungen …
Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2021 - 12 B 14/21
Schließlich muss der Verlauf eines solchen Auswahlgesprächs einschließlich der Vergabe eventueller Teilbewertungen zumindest in gewissen Grundzügen aus vorliegenden Aufzeichnungen (z. B. Bewertungsbögen, Protokollen) und/oder aus dem Text der Begründung des abschließenden Vorschlags des Auswahlgremiums zu entnehmen sein, um so dem Gebot hinreichender Transparenz zu genügen (OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 B 300/04 - juris Rn. 17; OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2020 - 2 MB 28/20 - juris Rn. 9 ff.).Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen auch dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2020 - 2 MB 28/20 - juris Rn. 9).
So, wie die Auswahlentscheidung im Auswahlvermerk dokumentiert ist, ist für den Antragsteller nicht nachvollziehbar und überprüfbar, warum das Auswahlgremium dem Beigeladenen den Vorzug gegeben hat (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2020, a.a.O., Rn. 11 mit weit. Nachw.).
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2021 - 12 B 14/21
Die Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 27).Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 46).
- BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14
Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …
Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2021 - 12 B 14/21
Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die einzig aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - juris Rn. 21).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04
Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden …
Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2021 - 12 B 14/21
Schließlich muss der Verlauf eines solchen Auswahlgesprächs einschließlich der Vergabe eventueller Teilbewertungen zumindest in gewissen Grundzügen aus vorliegenden Aufzeichnungen (z. B. Bewertungsbögen, Protokollen) und/oder aus dem Text der Begründung des abschließenden Vorschlags des Auswahlgremiums zu entnehmen sein, um so dem Gebot hinreichender Transparenz zu genügen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2004 - 1 B 300/04 - juris Rn. 17; OVG Schleswig…, Beschluss vom 08.12.2020 - 2 MB 28/20 - juris Rn. 9 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16
Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen …
Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2021 - 12 B 14/21
Dies ist der Fall, wenn seine Auswahl zumindest möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2016 - 2 MB 16/16 - juris Rn. 16 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 1 B 7/17
Zulassen der Bewerbungen von Beamten um das höherwertige Amt i.R.e. Beförderung; …
Auszug aus VG Schleswig, 20.05.2021 - 12 B 14/21
Auf Vorbeurteilungen, die zwischen den Bewerbern um ein Beförderungsamt bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen für die künftige Bewährung in dem Beförderungsamt ermöglichen können (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.03.2017 - 1 B 7/17 - juris Rn. 24 ff. mit weit.